Bio-Kontrollen – Alles unter Kontrolle.

 
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Bio-Lebensmittel gehören mit zu dem am strengsten kontrollierten Lebensmittel in Deutschland. Die EG-Öko-Verordnung schreibt Erzeugern, Verarbeitern und Händlern genau vor, welche Rohstoffe und Zutaten verwendet werden dürfen und wie die Bio-Ware zu lagern ist. Damit alle Betriebe in der Europäischen Union diese Vorschriften auch genauestens einhalten, werden sie mindestens einmal jährlich von den staatlich zugelassenen Kontrollstellen überprüft. Neben diesen angekündigten Kontrollen werden auch zusätzlich unangemeldete Kontrollen vorgenommen.

Am Anfang der „Bio-Kette“ stehen die Erzeuger, also die Bio-Bauern. Hier achten die Kontrolleure besonders auf eine strikte Trennung zwischen ökologischer und konventioneller Produktion. Der Einsatz und die Lagerung herkömmlicher Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln ist auf einem Bio-Hof nicht erlaubt. Im Zweifel werden zur Überprüfung Bodenproben entnommen.

Auch die artgerechte Tierhaltung ist eine wichtige Grundbedingung. Die Weideflächen müssen genügend Auslauf bieten, und die Futtermittel dürfen nur aus ökologischem Anbau stammen, bestenfalls aus dem eigenen Betrieb. Tiere auf einem Bio-Hof dürfen zudem nicht vorbeugend mit Medikamenten, wie Antibiotika etc., behandelt werden. Wenn ein Betrieb einem Bio-Verband angehört, müssen die Kontrolleure außerdem sicher stellen, dass auch dessen, im Vergleich zur EG-Öko-Verordnung meist strengeren Richtlinien, eingehalten werden.

Das zweite Glied in der Kette sind die verarbeitenden Betriebe und Hersteller weiterer Bio-Produkte. Hier werden sowohl die Rohstoffe auf ihre Bio-Qualität überprüft, als auch die Rezepturen und Herstellungsprozesse. Dazu nehmen die Kontrolleure die Verarbeitungsräume, die Lagereinrichtungen und den Verkaufsraum genauestens unter die Lupe.

Betriebliche Veränderungen müssen genau dokumentiert werden, und die Kennzeichnung der Produkte wird auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Am Ende wird eine Warenstrombilanz erstellt. Hierbei werden die Zukaufs- und Verkaufsmengen verglichen. So lässt sich genau nachvollziehen, ob auch die gleichen Mengen Bio-Produkte verkauft werden wie zuvor Bio-Rohstoffe eingekauft wurden.

Erfüllt ein Bio-Produkt alle Vorschriften wird es neben dem Bio-Siegel auch mit dem Namen und/oder der Nummer der zuständigen Kontrollstelle gekennzeichnet. Die findet man meist in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste. So ist einwandfrei nachvollziehbar, von welchem Acker die Zuckerrübe für den Zucker stammt und wo die Kuh zu Hause ist, deren Milch weiterverarbeitet wurde. In Deutschland wird eine Codenummer mit folgendem Schema verwendet: DE-000-Öko-Kontrollstelle

Die ersten beiden Buchstaben der Codenummer bezeichnen den Staat, in dem die Kontrollstelle zugelassen ist. Die dreistellige Zahl ist die Kennziffer der jeweiligen Kontrollstelle. Sie gibt Aufschluss darüber, ob und von wem das Produkt kontrolliert wurde.

Übrigens werden auch die Kontrollstellen regelmäßig einer staatlichen Überprüfung unterzogen. Quasi eine Kontrolle der Kontrolleure. Und schlussendlich sind Sie die letzte Kontrollinstanz in der „Bio-Kette“: mit Ihrer Geschmackskontrolle.