Bio oder Öko? – Zwei Begriffe, eine Bedeutung: lecker.

 
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Um sich als Lebensmittel mit den Begriffen “Bio” oder “Öko” schmücken zu dürfen, müssen laut EG-Öko-Verordnung
mindestens 95 Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischem Anbau/Erzeugung stammen. Die restlichen fünf Prozent dürfen nur Zutaten sein, die in ökologischer Qualität nicht verfügbar sind, zum Beispiel Wasser, Salz, Hefe und bestimmte Zusatzstoffe, wie z.B. Sojalecithin (gemäß Anhang VI der EG-Öko-Verordnung (EWG) 2092/91).

Ob ein Lebensmittel als „Bio-“ oder „Öko“-Produkt bezeichnet wird, spielt übrigens keine Rolle, da beide Begriffe synonym verwendet werden und darüber hinaus gesetzlich geschützt sind. Auch die Bezeichnungen „biologisch“, „ökologisch“, sowie „kontrolliert biologisch“, „ökologischer Landbau“ oder „biologischer Landbau“ weisen ein Produkt eindeutig als echtes Bio-Produkt aus. Die meisten Bio-Produkte tragen das deutsche oder EU-Bio-Siegel, daran erkennt man sofort, dass dieses Produkt mindestens die Richtlinien der EG-Öko-Verordnungen erfüllt.

Laut EG-Öko-Verordnung müssen Bio-Lebensmittel möglichst naturbelassen sein. Deshalb regelt sie neben der Erzeugung auch die Verarbeitung der Bio-Rohstoffe. Das heißt, alle Bio-Produkte verarbeitende und/oder erzeugende Betriebe werden jährlich von den EG-Bio-Kontrolleuren inspiziert. Sie überprüfen beispielsweise, ob die Rezepturen und die Mengen an eingekauften Rohstoffen mit der Anzahl der fertigen Produkte übereinstimmen.

Hersteller wie RITTER SPORT, die sowohl konventionelle, als auch ökologische Lebensmittel produzieren, müssen zudem sicherstellen können, dass deren Produktion räumlich oder zeitlich getrennt stattfindet, damit es zu keiner Vermischung kommen kann.