EU-Logo und deutsche Bio-Siegel – Wer dieses Siegel bekommt, hat einen Orden verdient.
Produkte aus ökologischem Anbau kann man seit dem Jahr 2000 anhand des EU-Bio-Logos erkennen. Alle Produkte, die die Richtlinien der Öko-Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 erfüllen, dürfen es tragen.
Da das EU-Logo auf den ersten Blick schwer von anderen EU-Logos, wie beispielsweise das für „geschützten Ursprung“, zu unterscheiden ist, entwickelte das deutsche Bundesministerium für Verbraucherschutz 2001 das deutsche Bio-Siegel. Anhand seiner auffälligen, sechseckigen Form kann man seitdem Bio-Produkte auf den ersten Blick zweifelsfrei von herkömmlichen Produkten unterscheiden.

Die Kennzeichnung mit dem EU-Logo oder dem deutschen Bio-Siegel ist jedoch nicht verpflichtend. Einige deutsche Bio-Anbauverbände verzichten auf die zusätzliche Kennzeichnung mit diesem Siegel und verwenden nur ihre eigenen Kennzeichnungen. Trotzdem muss man sich als Verbraucher keine Sorgen machen, denn alle eingetragenen Bio-Verbände werden nicht nur den Richtlinien der EU-Öko-Verordnung gerecht, sondern erfüllen zu dem noch ihre eigenen, in der Regel strengeren, Verbandsrichtlinien.
In der EU-Öko-Verordnung sind die Grundregeln für einen ökologischen Anbau festgelegt:
- abwechslungsreiche, weite Fruchtfolge
- flächengebundene, artgerechte Tierhaltung
- Verwendung natürlicher Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Fütterung nur mit ökologisch produzierten Futtermitteln
- Behandlung erkrankter Tiere vorzugsweise mit pflanzlichen oder homöopathischen Mitteln, kein präventive Verwendung von Medikamenten, z.B. Antibiotika etc.
Verboten bei der Herstellung und Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln hingegen sind:
- die Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln
- der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und deren Derivaten
- der Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln
- die Verwendung leicht löslicher, mineralischer Dünger
- der Zusatz von synthetischen Farbstoffen, Geschmacksverstärkern, Konservierungsmitteln, künstlichen und naturidentischen Aromen sowie Süßstoffen und Stabilisatoren
- der Einsatz wachstumsfördernder Stoffe oder die Veränderung des Reproduktionszyklus der Tiere
Nur wenn ein Produkt ohne Zusatzstoffe aus konventioneller Herstellung nicht herzustellen oder haltbar zu machen ist, dürfen diese, in wenigen festgelegten Ausnahmefällen, verwendet werden. Dabei darf jedoch ein Anteil von mindestens 95 Prozent der Zutaten aus ökologischem Anbau nicht unterschritten werden.
Um all diese Vorschriften auch in die Tat umsetzen zu können, wird jedes Bio-Erzeugnis strengen Kontrollverfahren unterzogen, bevor es stolz sein Bio-Siegel tragen darf. Von der Erzeugung über die Verarbeitung und Lagerung bis hin zum Handel muss sich jeder Betrieb, der an der Erzeugung eines Bio-Produktes beteiligt ist, nach der EG-Öko-Verordnung zertifizieren lassen. Die Zertifizierung und die strengen, regelmäßigen Nachweispflichten werden von staatlich zugelassenen Öko-Kontrollstellen überprüft. Dabei wird der Herstellungsprozess exakt dokumentiert und protokolliert. Verstöße gegen die Richtlinien werden mit Geld- und Freiheitsstrafen belegt. Eine Kontrollnummer, die jedes Bio-Produkt in der Nähe der Zutatenbeschreibung trägt, gibt Auskunft darüber, welche Kontrollstelle dieses Produkt geprüft hat, und aus welchem Land es stammt.
Übrigens dürfen auch Produkte und Rohstoffe aus Staaten außerhalb der EU nur dann in der EU als Bio-Waren gehandelt werden, wenn in ihrem Herkunftsland gleichwertige Regelungen gelten. Eine ziemlich große Herausforderung für einen Schokoladenhersteller wie RITTER SPORT, der seine Rohstoffe aus der ganzen Welt bezieht.
Im Januar 2008 trugen über 45.000 Produkte in Deutschland das Bio-Siegel. Im April 2008 kamen weitere vier aus dem Hause RITTER SPORT dazu: unsere Bio-Schokoladen Vollmilch 35%, Mandelsplitter, Trauben Cashew und Feinherb 60%. Und ab 2009 RITTER SPORT Macadamia.

